Eine Kündigung ist mehr als ein arbeitsrechtlicher Vorgang – sie betrifft beruflichen Werdegang, finanzielle Planung und Reputation. Rechtsanwalt Torben Prädel berät Sie diskret und auf Augenhöhe, ordnet Ihre Situation präzise ein und vertritt Ihre Interessen mit der gebotenen Sorgfalt.
Eine Kündigung berührt erfahrungsgemäß weit mehr als das Arbeitsverhältnis selbst. Sie hat Auswirkungen auf laufende Vergütung, Bonus- und Versorgungsansprüche, vertragliche Nebenabreden und nicht zuletzt auf den weiteren beruflichen Werdegang. Eine sorgfältige juristische Prüfung schafft Klarheit über die Wirksamkeit der Kündigung und die in Betracht kommenden Handlungsoptionen.
Häufig begegnen uns folgende Annahmen, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten:
Tatsächlich erweisen sich Kündigungen in der Praxis nicht selten als unwirksam – etwa wegen Formmängeln, fehlerhafter Sozialauswahl, unzureichender Abmahnung oder Mängeln in der Anhörung des Betriebsrats. Ob dies in Ihrem Fall einschlägig ist, lässt sich erst nach Sichtung der Unterlagen beurteilen.
Wer die Unwirksamkeit einer schriftlichen Kündigung gerichtlich geltend machen möchte, muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung gemäß § 7 KSchG grundsätzlich als von Anfang an wirksam.
Welches Ziel sinnvoll ist, hängt von Ihrer beruflichen Position, der konkreten Situation, der Beweislage und Ihren persönlichen Vorstellungen ab. Wir besprechen die Optionen offen mit Ihnen und entwickeln gemeinsam eine Strategie. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in bestimmten gesetzlichen Konstellationen.
Geltendmachung des Bestandsschutzes über eine Kündigungsschutzklage mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung.
Verhandlung einer angemessenen Abfindung, sofern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewünscht oder unausweichlich ist. Höhe und Erfolg sind einzelfallabhängig und orientieren sich unter anderem an Position, Betriebszugehörigkeit und Verhandlungslage.
Durchsetzung eines wahrheitsgemäßen, wohlwollenden Zeugnisses gemäß § 109 GewO – ein Dokument, das den weiteren beruflichen Weg häufig maßgeblich mitprägt.
Sorgfältige Prüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, um Nachteile beim Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III zu vermeiden.
Variable Vergütung, Boni und Tantiemen, Resturlaub, Überstunden, betriebliche Altersversorgung, nachvertragliche Wettbewerbsverbote – auch diese Punkte gehören in die rechtliche Bewertung.
In der Erstberatung klären wir, welches Ziel realistisch ist und welcher Weg dorthin führt.
Termin anfragenRechtsanwalt Torben Prädel ist arbeitsrechtlich nahezu ausschließlich für Arbeitnehmer tätig. Im Vordergrund stehen eine sorgfältige Analyse der Rechtslage, eine präzise Einordnung Ihrer individuellen Situation und eine konsequente Vertretung – außergerichtlich wie vor dem Arbeitsgericht.
Die anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich auf die Vertretung von Arbeitnehmern – von der Erstberatung über die Verhandlung mit dem Arbeitgeber bis zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Unser Vorgehen:
Telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Eine kurze Schilderung des Sachverhalts genügt zunächst.
Sichtung von Kündigung, Arbeitsvertrag und ggf. weiteren Unterlagen. Ersteinschätzung zu Rechtslage, Fristen und Kosten.
Festlegung des Ziels und des weiteren Vorgehens. Sie entscheiden auf informierter Grundlage; wir geben eine fachliche Empfehlung.
Wahrung der Frist, ggf. Klageerhebung beim Arbeitsgericht und Vertretung in Verhandlungen mit Arbeitgeber und Gericht.
Eine erste, sachkundige Einschätzung schafft die Grundlage für jede weitere Entscheidung. Schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Situation – wir melden uns zeitnah zurück und stimmen einen Termin mit Ihnen ab. Auf Wunsch auch außerhalb der regulären Sprechzeiten.
Frisius & Partner mbB
Am Heiligen Kreuz 9
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Mo, Di: 09:00 – 13:00 / 14:00 – 17:30
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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine verbindliche Beurteilung Ihres konkreten Sachverhalts setzt eine Mandatierung und die Sichtung der Unterlagen voraus.